Hausbesuche werden telefonisch abgestimmt und setzen in der Regel einen entsprechenden Vermerk auf der ärztlichen Verordnung voraus.
Typische Einsatzbereiche
- Hausbesuchsvermerk auf der ärztlichen Verordnung
- Telefonische Abstimmung von Adresse und Erreichbarkeit
- Geeigneter und sicherer Platz für die Behandlung
- Information über besondere Zugangs- oder Parksituationen
So kann die Behandlung ablaufen
Bitte rufen Sie uns an. Wir prüfen gemeinsam, ob die Voraussetzungen vorliegen und ob der gewünschte Ort innerhalb unseres Einsatzgebiets liegt.
Hinweis: Die konkrete Behandlung richtet sich immer nach der ärztlichen Verordnung, dem individuellen Befund und der fachlichen Einschätzung der behandelnden Therapeutin oder des behandelnden Therapeuten.